AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2017
Bundesdatenschutzgesetz:
Die Vertragspartner ermächtigen uns, personenbezogene Daten im Rahmen des BDSG für die
Durchführung des Vertragsverhältnisses und die Archivierung der Aufträge nach den gesetzlichen
Vorgaben zu speichern und zu bearbeiten.

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
A.1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafikdesign- Webdesign
und Fotografie-Leistungen, sowie alle anderen angebotenen Leistungen zwischen der Das
Werbezentrum und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn
der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende
oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn Das Werbezentrum in Kenntnis
entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen
des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Das Werbezentrum und dem Auftraggeber zwecks
Ausführung oder Abweichung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niederzulegen.
1.4 Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur insoweit, als sie diesen AGB entsprechen. Regelungen,
die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur gültig, wenn sie im Rahmen
eines Vertrages schriftlich vereinbart worden sind.
1.5 Bei der Bereitstellung von Servern gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der
entsprechenden Providerfirma. Für jede Form von Schäden, Serverausfällen, Funktionsstörungen
der Website etB., die durch die jeweilige Providerfirma und deren Geschäftstätigkeit
verursacht werden, übernimmt Das Werbezentrum keinerlei Haftung. Entsprechende Schadenersatzansprüche
sind an die jeweilige Providerfirma zu richten.
Zugehörige Angebotsunterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Der Besteller darf von der Das Werbezentrum als vertraulich bezeichnete
Pläne nur mit der Zustimmung der Das Werbezentrum zugänglich machen.
A.2. Angebot und Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der Gegenzeichnung (schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax) des Kundenantrages
durch Das Werbezentrum oder mit erster Erfüllungshandlung zustande, ohne das es
einer Mitteilung an den Kunden bedarf. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebotes
oder dieser AGB durch den Kunden gelten als neues Angebot.
A.2. Urherrecht und Nutzungsrecht
2.1. Jeder der Das Werbezentrum erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung
von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen
des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen
Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der
Das Werbezentrum insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus § § 97 ff. UrhG zu.
2.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Das Werbezentrums
weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung
– auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt
Das Werbezentrum, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu
verlangen.
2.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.5. Die Berechnung der Nutzungsrechte ist gesondert zu Vereinbaren. Als Richtwert wird hierfür
die Empfehlung des Allgemeinen Vergütungstarifvertrages Design (AGD/SDSt) zu Grunde gelegt.
2.6. Das Werbezentrum hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt
zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Das Werbezentrum
zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz
100% der vereinbarten Vergütung.
2.7. Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen
Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
A.3 .Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber unterstützt Das Werbezentrum bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten
Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von
Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen
des Auftraggebers dies erfordern. Der Auftraggeber wird Das Werbezentrum hinsichtlich
der von ihr zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
3.2. Der Auftraggeber stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
3.3. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, der Das Werbezentrum im Rahmen der
Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-,Text- o. ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber
diese umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format
zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials
in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden
Kosten.
3.4. Für alle an Das Werbezentrum zur Weiterverarbeitung und/oder Veröffentlichung übermittelten
Vorlagen und Inhalte ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber
versichert ausdrücklich, dass er zur Verwendung aller der Das Werbezentrum übergebenen
Vorlagen und Inhalte berechtigt ist und dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der von
ihm gelieferten Vorlagen und Inhalte weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls
abweichendes Heimatrecht, den guten Sitten, insbesondere Urheber-, Datenschutzund
Wettbewerbsrecht verstößt. Der Auftraggeber stellt Das Werbezentrum von etwaigen Ansprüchen
Dritter in diesem Zusammenhang frei.
3.5. Sofern Das Werbezentrum ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, sind die Angaben
des Kunden für sein momentan bestehendes EDV-System, Angaben über beabsichtigte
Hardwareerweiterungen und/oder die fachlich funktionalen Aspekte dessen Grundlagen. Der
Kunde trägt das Risiko dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen
entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich
niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens der Das Werbezentrum
wirksam.
3.6. Soweit Das Werbezentrum im Rahmen von Aufträgen auf Zuarbeiten des Auftraggebers
angewiesen ist, ist dieser verpflichtet, diese innerhalb angemessener Fristen zu erbringen.
Nach Verstreichen dieser von der Das Werbezentrum gesetzten Fristen und einer Nachfrist von
max. zwei Wochen, ist Das Werbezentrum berechtigt, den Auftrag an diesem Punkt abzubrechen
und abzurechnen. Nachforderungen oder Schadensersatzansprüche des Auftraggebers
sind ausgeschlossen.
3.7. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.
A.4. Gestaltungsfreiheit
4.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der
künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach
der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Das Werbezentrum behält den
Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten
hat, so kann Das Werbezentrum eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
4.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Das Werbezentrum übergebenen
Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung
berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Das Werbezentrum von allen Ersatzansprüchen Dritter
frei.
A.5. Referenzen
Das Werbezentrum darf den Auftraggeber auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden
nennen. Sie darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken
öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes
berechtigtes Interesse geltend machen
A.6. Angebote, Vergütung, Zahlungsbedingungen
6.1. Angebote
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Änderungen, die sich als technisch
nötig erweisen oder im Sinne einer besseren Performance angeraten erscheinen und
unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
6.2. Vergütung
Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten
eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der Vereinbarung. Die Vergütungen
sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
6.3. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen
geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
6.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt,
so ist Das Werbezentrum berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung
zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der
ursprünglich gezahlten zu verlangen.
6.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, welche Das Werbezentrum
für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist.
6.5. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne weitere Abzüge fällig. Die Abnahme
eines Werkes aus Design-Leistung darf nicht aus gestalterischkünstlerischen Gründen verweigert
werden. Im Rahmen eines solchen Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Verzögert sich
die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Das
Werbezentrum eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Monatliche bzw. jährliche
Nutzungsentgelte (wie Domaingebühren, Server-Betrieb u.ä.) können, nach schriftlicher Vereinbarung,
halb- oder vierteljährlich im Voraus berechnet werden. Im Fall einer Kündigung
des Auftraggebers innerhalb eines vorausbezahlten halben Jahres/Vierteljahres, werden zuviel
bezahlte Entgelte erstattet. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist Das Werbezentrum
auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 3% über dem Diskontsatz zu berechnen.
Ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Die Geltendmachung eines
nachgewiesen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des
Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. Gerät der Auftraggeber
in Zahlungsverzug, so ist Das Werbezentrum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Liegt im Falle eines Zahlungsverzugs ein
längerfristiger Dienstleistungsvertrag (Internetpräsenz) vor, so ist Das Werbezentrum berechtigt,
die Internetpräsenz des Auftraggebers sofort zu sperren.
A.7. Stornoregelung
7.1. Bei Stornierung eines erteilten Auftrages nach Ablauf einer Woche können seitens der Das
Werbezentrum 50% des Auftragswertes in Rechnung gestellt werden.
A.8. Geheimhaltungspflicht
Das Werbezentrum und der Auftraggeber verpflichten sich, alle ihnen bei der Zusammenarbeit
mit dem Auftraggeber offenbarten Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Soweit
dritte Personen zur Erfüllung von Aufgaben hinzugezogen werden, verpflichten Das Werbezentrum
bzw. der Auftraggeber diese Personen jeweils zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht
besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
A.9. Digitale Daten, Datensicherheit
9.1 Datensicherheit
Übermittelt der Auftraggeber Daten, gleich in welcher Form, an Das Werbezentrum, hält er
Sicherheitskopien dieser Daten bereit. Im Falle eines Datenverlustes verpflichtet er sich, die
entsprechenden Daten erneut unentgeltlich bzw. zu seinen Kosten an Das Werbezentrum übermitteln.
9.2. Nutzerkennung und Passwort
Erhält der Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten Leistung Nutzerkennung und Passwort
zur eigenen Pflege seiner Internetpräsenz auf dem Server von Das Werbezentrum, verpflichtet
er sich, diese Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben.
Der Auftraggeber haftet für jeden Missbrauch und Schaden, der aus unberechtigter oder fehlerhafter
Verwendung dieser Zugangsdaten entsteht.
9.3. Datenschutz
Das Werbezentrum weist ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen
in offenen Netzen wie z.B. dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht
umfassend gewährleistet werden kann. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass unbefugte Dritte
unter Umständen in der Lage sind, in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr
zu manipulieren.
9.4. Herausgabe digitaler Daten
Das Werbezentrum ist nicht verpflichtet, HTML-Seiten, Layouts, grafische oder sonstige Dateien,
die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der
Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu
vergüten. Hat Das Werbezentrum dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt,
dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Das Werbezentrum geändert werden.
A.10. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster
10.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Das Werbezentrum Korrekturmuster vorzulegen.
10.2. Die Produktionsüberwachung durch Das Werbezentrum erfolgt nur auf Grund besonderer
Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Das Werbezentrum berechtigt,
nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen
zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit.
10.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Das Werbezentrum 5
bis 10 einwandfreie Belege unentgeltlich. Das Werbezentrum ist berechtigt, diese Muster zum
Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
A.11. Aufrechnung und Zurückhaltungsrecht
11.1. Der Auftraggeber kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen
aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen,
wenn beide Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
A.12. Rücktritt bei unzumutbarer Leistung
12.1. Das Werbezentrum ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluß
die geschuldete Leistung für sie unzumutbar geworden ist. Die Beweislast trifft Das
Werbezentrum.
A.13. Verzug oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung
13.1. Kommt Das Werbezentrum in Verzug, ohne grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt zu
haben, oder tritt Unmöglichkeit der Leistungserbringung ein, so ist der Ersatz des mittelbaren
Schadens ausgeschlossen.
A.14. Gewährleistung
14.1. Das Werbezentrum verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen,
insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etB. sorgfältig zu
behandeln. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung
der Leistung schriftlich bei der Das Werbezentrum geltend zu machen. Danach gilt
die erbrachte Leistung als mangelfrei angenommen. Dies gilt ebenfalls für Aktualisierungen
an einer Website. Diese ist nach jeder erfolgten Aktualisierung vom Auftraggeber in Gänze auf
einwandfreie Funktion zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind der Das Werbezentrum
unverzüglich mitzuteilen. Ein weitergehender Anspruch als Wandlung oder Minderung nach
einer nicht ausreichenden Nachbesserung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist
auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche
Vertragsverletzung durch Das Werbezentrum zurückzuführen.
A.15. Haftungebeschränkung
15.1. Das Werbezentrum haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft
– gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung
gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit
haftet sie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die
Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus
unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens
begrenzt. Die Haftung ist in jedem Fall auf das Auftragsvolumen beschränkt. Für Aufträge,
die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Das
Werbezentrum gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit
Das Werbezentrum kein Auswahlverschulden trifft. Das Werbezentrum tritt in diesen Fällen
lediglich als Vermittler auf. Dies gilt insbesondere für die Vertragsvermittlung zwischen Auftraggeber
und Providerfirma (s.a. 1. c). Sofern Das Werbezentrum selbst Auftraggeber von
Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz-
und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber
ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Das Werbezentrum
zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. Der Auftraggeber
stellt Das Werbezentrum von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Agentur stellen wegen
eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung
trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Mit der Freigabe von Entwürfen und
Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische
und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für die vom Auftraggeber
freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen
entfällt jede Haftung der Das Werbezentrum. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche
Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet
Das Werbezentrum nicht.
16. Änderungen, Ergänzungen, Unwirksamkeit einer Klausel
16.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenvereinbarungen
müssen schriftlich erfolgen.
16.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
17. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
17.1. Erfüllungsort ist Detmold. Wenn die Vertragsparteien Unternehmen, juristische Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder wenn mindestens
einer der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist
ausschließlicher Gerichtsstand – auch im Urkunds-, Scheck- und Wechselprozess – Detmold.
17.2. Das Vertragsverhältnis (Abschluss und Durchführung) unterliegt ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Das gilt
auch für ausländische Auftraggeber. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein
oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig.
B. Ergänzungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Webdesign und Webhosting
B.1. Geltung, Änderung der Bedingungen
B.1.1 Das Werbezentrum erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäfts-,
Leistungs- und Zahlungsbedingungen sowie auf der Grundlage eines Webhostingvertrages
und dem mitgeteilten Tarif entsprechend der derzeit gültigen Preisliste für Internetgebühren
besteht und/oder einem Website-Auftrag zur Erstellung einer Internetpräsenz.
B.1.2. Das Werbezentrum stellt Dienstleistungen und Mehrwertdienste rund um das Internet
(nachfolgend „Dienst“ oder „Dienste“ genannt) bereit, die aus Computer- und Datenübertragungsleistungen
sowie Software, Informationen und anderen Inhalten (nachfolgend „Informationen“
genannt) besteht.
B.1.3. Das Werbezentrum ermöglicht dem Vertragspartner den Zugang zu der bestehenden
Kommunikations-Infrastruktur und die Nutzung des Dienstes.
B.1.4. Außerdem stellen dritte Personen bzw. Firmen Dienste, Informationen, Software und
andere Inhalte (zusammengefasst als „Drittlieferungen“) zur Verfügung, die über den Dienst
zugänglich sind.
B.1.5. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Das Werbezentrum sie schriftlich
bestätigt. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
B.1.6. Das Werbezentrum ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Der
Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den
geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung,
so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Das Werbezentrum weist seine
Kunden schriftlich oder via Email bei Beginn der Frist besonders darauf hin, daß die Änderungsmitteilung
als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.
B.2. Leistungspflichten, zeitliche Verfügbarkeit, Support
B.2.1. Das Werbezentrum bietet den Dienst 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an und gewährleistet
eine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von ca. 99,5% im Jahresmittel. Hiervon
ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen
Problemen, die nicht im Einflussbereich der Das Werbezentrum liegen (höhere Gewalt,
Verschulden Dritter etB.).
Betriebsunterbrechungen werden von der Das Werbezentrum, soweit möglich, mit angemessener
Frist angekündigt.
B.2.2. Soweit Das Werbezentrum kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der
Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Das Werbezentrum ist befugt, solche
bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden
einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert Das
Werbezentrum den Kunden unverzüglich.
B.2.3. Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt Das Werbezentrum
dem Kunden keine kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der
Support werktags via eMail und Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten. Das Werbezentrum
leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen
schriftlich getroffen wurden.
B.3. Umfang und Übertragbarkeit des Nutzungsrechts
B.3.1. Das Recht, den Dienst zu nutzen, ist nicht übertragbar.
B.3.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die durch den Dienst erhaltenen Informationen, Software
oder andere Inhalte ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vertreiben oder zu verkaufen,
zu veröffentlichen oder anderweitig zu übertragen oder geschäftsmäßig zu verwerten, soweit
dieser Vertrag und die Betriebsbestimmungen dies nicht ausdrücklich zulassen.
B.4. Internetdomains
B.4.1. Sofern der Kunde über Das Werbezentrum eine Domain registrieren lässt, kommt der
Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle zustande, Das
Werbezentrum wird nur als Vertreter des Kunden tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen
Vergabestelle. Diese Regelung gilt auch für die Registrierungsgebühren anderer Vergabestellen,
sofern Das Werbezentrum nicht bei Vertragsabschluss auf eine andere Regelung
hinweist.
B.4.2. Das Werbezentrum hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss und übernimmt deshalb
keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt
(delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt
auch für die unterhalb der Domain des Dienstleister vergebenen Subdomains.
B.4.3. Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben,
weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er Das Werbezentrum hiervon unverzüglich
unterrichten. Das Werbezentrum ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden
auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess-
und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens EUR 10.000,00 – in Worten:
zehntausend Euro) stellt.
B.4.3. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain
beruhen, stellt der Kunde Das Werbezentrum hiermit frei.
B.5.Internet-Präsenzen (Homepages, Websites, Internetportale)
B.5.1. Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen
gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte
usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine links- oder
rechtsradikalen, terroristischen, militaristischen oder pornographischen Inhalte und keine auf
Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die links- oder
rechtsradikale, terroristische, militaristische oder pornographische und/oder anstößige erotische
Inhalte zum Gegenstand haben.
B.5.2. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der
Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote,
die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen
vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs
die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000 (in Worten:
fünftausend Euro ). Das Werbezentrum ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten
Verpflichtungen zudem berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
B.6. Pflichten des Kunden
B.6.1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind.
Er verpflichtet sich, Das Werbezentrum jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten
Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle
Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift,
eMail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden.
B.6.2. Der Kunde verpflichtet sich, Das Werbezentrum zum Zwecke des Zugangs zu deren
Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und Das Werbezentrum unverzüglich zu
informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt
ist.
B.6.3. Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu
verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen der Das Werbezentrum
verursachen. Das Werbezentrum kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff
durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat.
B.6.4. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, keine Handlungen vorzunehmen, die die hardund
softwareseitige Leistungsfähigkeit des von der Das Werbezentrum zur Nutzung zur Verfügung
gestellten Webservers beeinträchtigen oder zerstören, Zuwiderhandlungen haben die
sofortige Einstellung des Dienstes und die vollumfängliche Schadenersatzforderung in Höhe
der mindestens zur Widerherstellung des Dienstes und evtl. aufgetretener Folgeschäden angefallen
Kosten sowie einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 (in Worten: zehntausend
Euro) zur Folge. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
B.6.5. Der Kunde verpflichtet sich, im oder über den Dienst keinerlei Informationen zu veröffentlichen,
die die Rechte anderer Personen verletzen, beeinträchtigen oder beleidigend gegenüber
einer dritten Person sein könnten. Diese Bestimmung soll nicht daran hindern, E-mail-
Dienste im Rahmen des ordnungsgemäßen Betriebes zu benutzen. Der Kunde verpflichtet sich,
den Informationsdienst nicht dazu zu benutzen, um Geschäfte oder Tätigkeiten auszuführen,
die gesetzlich verboten sind oder für die Durchführung solcher Tätigkeiten zu werben.
Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, die von der Das Werbezentrum gestellten Ressourcen
nicht für folgende Handlungen einzusetzen:
(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);
(b) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen
und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing),
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);
(d) Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf,
dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung);
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren.
Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist OSDD.
de zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt.
Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
B.7. Abnahme, Eigentumsvorbehalt
B.7.1. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der
von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der
vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung der Das Werbezentrum mit Nutzung
durch den Kunden als abgenommen.
B.7.2. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Leistung
Eigentum der Das Werbezentrum. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Das Werbezentrum,
unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Leistung zur Sicherung seiner Rechte
zurücknehmen, wenn dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist
gesetzt wurde.
B.8. Vertragskündigung, Stornierung von Aufträgen
B.8.1. Die Fristen für die ordentliche Kündigung beider Parteien ergeben sich aus dem jeweils
von der Das Werbezentrum erstellten Angebot, in der Regel sind Webhostingverträge mit einer
Frist von 6 Wochen zum Datum Domaineinrichtung kündbar.
B.8.2. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein
wichtiger Grund liegt für Das Werbezentrum insbesondere vor, wenn der Kunde:
(a) mit der Zahlung der Entgelte mehr als 30 Kalendertage über das vereinbarte Zahlungsziel
hinaus in Verzug gerät;
(b) schuldhaft gegen eine der in B.6.5. (a)-(e) geregelten Pflichten verstößt, der Kunde trotz
Abmahnung innerhalb angemessener Frist seine Internet-Präsenz nicht so umgestaltet, dass
sie den geforderten Vorgaben genügt.
B.8.3. Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zum Kündigungstermin in die Pflege
eines anderen Dienstleisters gestellt hat, ist Das Werbezentrum berechtigt, die Domain im
Namen des Kunden freizugeben oder die Domain nach DENIC-Direktpreisliste künftig abzurechnen.
B.8.4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Post.
B.8.5. Für die Herstellung von Internetpräsenzen gilt: Mit Unterzeichnung durch den Kunden
gilt der Website-Auftrag als verbindlich und unwiderruflich an Das Werbezentrum erteilt, insbesondere
erkennt der Kunde die vereinbarten Daten und Preise an. Im kaufmännischen Verkehr
wird ein Recht zur Stornierung des Auftrages ausgeschlossen, insbesondere ist der vereinbarte
Auftrag vor und während der Produktion des Auftragsgegenstandes unkündbar.
B.9. Zahlung, Zahlungsverzug
B.9.1. Monatliche Preise sind jeweils monatlich im Voraus, Halbjahresgebühren sind jeweils halbjährlich
im Voraus am Beginn des Halbjahres zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
B.9.2. Die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Entgelte bucht ie Das Werbezentrum zur Fälligkeit
im Voraus per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden ab. Setupgebühren und wegen
Vertragsschluss, Vertragsänderung oder ähnlichen Fällen anteilig anfallende Entgelte werden
sofort per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Der Kunde hat dafür Sorge
zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Sollte
dem Auftragnehmer durch die Zahlungsverweigerung des Kontoführenden Instituts Kosten
entstehen, wird der Kunde diese auf Anforderung unverzüglich erstatten.
B.9.3. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag
spätestens am zehnten Werktag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen
Konto der Das Werbezentrum gutgeschrieben sein.
B.9.4. Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang
der Rechnung fällig.
B.9.5. Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekommunikations-Gebühren) zwischen Kunde
und der Das Werbezentrum sind vom Kunden zu tragen.
B.9.6. Der Kunde ist verpflichtet, alle durch ihn verursachten Gebühren zu bezahlen.
B.9.7. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Andere
Regelungen, wie verlängertes Zahlungsziel oder Skonto bedürfen der Schriftform bei Auftragserteilung.
Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft
(Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
B.9.8. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen oder Auftragsvolumen, die bei Nichtleistung den
Fortbestand der Das Werbezentrum gefährden würden, kann angemessene Vorauszahlung
verlangt werden.
B.9.9. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
B.9.10. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruches
durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so kann Das Werbezentrum
Vorauszahlung verlangen, noch nicht gelieferte Dienstleistungen zurückhalten sowie die
Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der Das Werbezentrum auch zu, wenn der Kunde
sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf dem selben rechtlichen
Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
B.9.11. Das Werbezentrum behält sich bei Zahlungsverzug die Geltendmachung weiterer
Ansprüche vor, insbesondere sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5% über
dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Für zurückgewiesene Lastschriften
und vom Auftraggeber zu verantwortende Nichteinlösungen von Schecks wird eine Bearbeitungsgebühr
entsprechend der gültigen Banktarife zzgl. der dem Auftragnehmer entstandenen
Bürokosten berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht
ausgeschlossen.
B.9.12. Zahlt der Auftraggeber nach Rechnungserhalt und Lieferung binnen 1 Bankarbeitstag
nach Zahlungsziel den Preis einschließlich der Nebenkosten nicht, kommt er auch ohne
Mahnung in Verzug.
B.9.13. Das Werbezentrum ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt,
die Preise jederzeit zu erhöhen. Sofern die Preissteigerung deutlich über dem Anstieg
der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht
für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt der Kunde das
Kündigungsrecht nicht aus, wird der Vertrag mit den neuen Konditionen fortgesetzt.
B.9.14. Das Werbezentrum ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der
für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
B.10. Rechte Dritter
B.10.1. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der
Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn von der Das Werbezentrum
erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls
abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht,
verstößt. Das Werbezentrum behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von
einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Anbieter wird Das Werbezentrum von
einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt,
wenn Das Werbezentrum von dritter Seite aufgefordert werden, Inhalte auf seinen Webseiten
zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.
B.10.2. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von
Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird Das Werbezentrum die betroffenen Webseiten
Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten
einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde Das Werbezentrum hiermit frei.
B.11. Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
B.11.1. Soweit Das Werbezentrum für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Internet-
Präsenzen gestaltet, überträgt sie dem Kunden ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht
an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
B.11.2. Sofern Das Werbezentrum dem Kunden Software zur Verfügung stellt (z.B. Betriebssysteme,
Shop-Software), überträgt sie dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht für die
Dauer der Vertragslaufzeit. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
B.11.3. Die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes der Das Werbezentrum hergestellten
Zwischenerzeugnisse wie Fotos, Grafiken, Zeichnungen, grafische Entwürfe, Rohlayouts,
Layoutdaten, Scripts und Quellcodes sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum
der Das Werbezentrum. Etwaige Regelungen zum weiteren Verwendungsrecht dieser
Zwischenerzeugnisse bleiben davon unberührt und müssen gesondert schriftlich vertraglich
vereinbart werden.
B.11.4. Jeder an Das Werbezentrum erteilte Auftrag ist auf die Einräumung von Nutzungsrechten
an den erbrachten Leistungen gerichtet. Das Copyright für von
der Das Werbezentrum bzw. deren Erfüllungsgehilfen programmierte Scripts oder andere
Quellcodes verbleibt bei der Das Werbezentrum, es wird lediglich eine Lizenz zur Nutzung
erteilt.
B.11.5. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der Das Werbezentrum. Insbesondere dürfen Bilddaten, Scripts
oder Quellcodes nicht weitervertrieben oder zur kostenlosen Nutzung an andere abgegeben
werden.
B.11.6. Für alle dem Kunden zur einmaligen Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Unterlagen,
für welche Das Werbezentrum nachweislich das Urheberrecht innehat, verbleiben alle
Rechte bei dieser. Vervielfältigungen, auch auszugsweise, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung
der Das Werbezentrum. Als Vervielfältigung gelten auch Ablichtungen, Fotokopien,
Microverfilmung, Digitalisierung, Scannen, Speicherung auf Datenträgern und die Verbreitung
im Internet.
B.11.7. Vorschläge, Zuarbeiten oder Weisungen durch den Kunden oder seiner Mitarbeiter und
Beauftragten haben keinen Einfluss auf Preise und Vergütungen – sie begründen kein Miturheberrecht.
B.11.8. Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet (z.B. durch Beendigung des Vertrags),
hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen
Dokumentationen und Werbehilfen an Das Werbezentrum zurück zu geben. Der Kunde löscht
die Software in jeder Form von seinen oder angemieteten Rechnern, soweit er nicht gesetzlich
zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.
B.12. Gewährleistung
B.12.1. Das Werbezentrum verpflichtet sich jeden Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt
auszuführen, insbesondere auch überlassene Unterlagen, Vorlagen, Muster usw. sorgfältig zu
behandeln.
B.12.2. Das Werbezentrum ist berechtigt, technische Anlagen und/oder Teile davon austauschen
bzw. technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das
Eigentum der Das Werbezentrum über.
B.12.3. Der Kunde hat gemietete oder gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf
etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt
oder in Teilen fehlerhafte Bereitstellung oder Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere
unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist
verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung
nach dem Bedienerhandbuch oder anderweitig von der Das Werbezentrum dafür zur Verfügung
gestellten Dokumentationen durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei
der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine
Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde
Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels,
gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
B.12.4. Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert Das Werbezentrum
kostenlos Ersatz. Das Werbezentrum ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der
Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Das Werbezentrum ist verpflichtet, sein Wahlrecht
spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht
auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde
nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende
Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
B.12.5. Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programm-/
Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen
Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
B.12.6. Der Kunde hat der Das Werbezentrum bei einer möglichen Mängelbeseitigung nachKräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem
Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls
zu entfernen.
B.12.7. Das Werbezentrum weißt darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik
nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen
fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann.
Das Werbezentrum garantiert nicht, dass von ihr eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und
Software den Anforderungen des Kunden genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet ist,
ferner, dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist. Das Werbezentrum gewährleistet gegenüber
dem Kunden nur, dass eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt,
unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im
wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler
seitens des Herstellers übernimmt Das Werbezentrum keinerlei Gewährleistung.
B.13. Haftungsbeschränkung
Das Werbezentrum haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der nachfolgenden
Regelungen:
B.13.1. Das Werbezentrum haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft
für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso haftet
Das Werbezentrum nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
B.13.2. Bei grober Fahrlässigkeit haftet Das Werbezentrum nach den gesetzlichen Vorschriften,
bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. 2 TKV niedergelegten
Höchstsätze.
B.13.3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Das Werbezentrum nur, wenn sie eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet Das Werbezentrum lediglich in Höhe des
vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe
der in § 7 Abs. 2 TKV niedergelegten Höchstsätze.
B.13.4. Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden
oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
B.13.5. Soweit die Haftung der Das Werbezentrum ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
von der Das Werbezentrum.
B.14. Änderungen, Ergänzungen, Unwirksamkeit einer Klausel
B.14.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenvereinbarungen
müssen schriftlich erfolgen.
B.14.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
B.15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
B.15.1. Erfüllungsort ist Detmold. Wenn die Vertragsparteien Unternehmen, juristische Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder wenn mindestens
einer der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist
ausschließlicher Gerichtsstand – auch im Urkunds-, Scheck- und Wechselprozess – Detmold.
B.16.2. Das Vertragsverhältnis (Abschluss und Durchführung) unterliegt ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Das gilt
auch für ausländische Auftraggeber. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein
oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig.
Hinweis zum Relaunch und Redesign von Internetseiten
Bei der Neuerstellung von bestehenden Internetseiten oder sonstiges im Internet verfügbaren
Plattformen und Angeboten kann es unter Umständen zu einer temporären Verschlechterung
der Auffindbarkeit bei Suchmaschinen kommen. Dies hängt mit der Neustrukturierung der
Seiten und den damit verbundenen Änderungen zusammen. Auf diesen Umstand hat Das Werbezentrum
keinen Einfluss. Im Zuge der Neugestaltung wird mit größter Sorgfalt versucht,
dieser Herabstufung mittels technischer Maßnahmen entgegenzuwirken.
Bad Salzuflen, August 2017
Das Werbezentrum
Meierweg 2, 32108 Bad Salzuflen
Tel.: 0 52 22 – 94 44 -872
Fax.: 0 52 22 – 94 44 -874
info@das-werbezentrum.de
www.das-webezentrum.de
Geschäftsführung: Michael Majewski
Steuerbehörde: Finanzamt Detmold
Umsatzsteuer-Id.: DE298105875

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